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Vollständige Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Workcamps

(Stand: 01.03.2023)

Bevor du dich für ein Workcamp anmeldest, lies die Teilnahmebedingungen bitte sorgfältig durch!

 

Inhalt

1.   Gültigkeit

2.   Der SCI als Vermittler und als Veranstalter

3.   Qualifikationen und Sprachkenntnisse

4.   Altersbeschränkungen

5.   Anmeldung

6.   Anmeldungen mit Freund*in

7.   Freiwillige mit Behinderungen

8.   Freiwillige mit Kindern

9.   Reiseorganisation

10. Unterkunft und Verpflegung

11. Programm in Workcamps

12. Versicherung

13. Kosten für die Vermittlung

14. Sonstige Kosten

15. Umbuchung eines Workcamps

16. Rücktritt

17. Datenschutz

 

 

1. Gültigkeit

Diese Teilnahmebedingungen gelten für dich, wenn du einen Wohnsitz in Deutschland hast und dich für ein Workcamp in Deutschland oder im Ausland anmelden willst. Aufgrund  der aktuellen Lage bezüglich der Coronapandemie verändern sich einige Bedingungen. Bitte beachte folgende unsere aktuellen Hinweise.

Mit der Anmeldung akzeptierst du die Teilnahmebedingungen durch deine Unterschrift.

Für Workcamps im Nord-Süd-Austausch gelten einige besondere Bedingungen. Der Nord-Süd-Austausch umfasst die Länder in Asien (ohne Zentralasien, Japan und Südkorea), in Afrika, Lateinamerika und im Nahen Osten (inkl. Israel).

 

2. Der SCI als Vermittler und als Veranstalter

In diesen Teilnahmebedingungen ist mit „SCI" immer der „SCI – Deutscher Zweig e.V.“ gemeint. Der SCI ist für Workcamps im Ausland ausschließlich Vermittler. Veranstalter im Ausland ist immer der dortige nationale SCI-Zweig oder die dortige Partnerorganisation. Dementsprechend ist der SCI – Deutscher Zweig e.V. für seine eigenen Workcamps in Deutschland der Veranstalter.

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3. Qualifikationen und Sprachkenntnisse

Das Gelingen eines Camps hängt auch von deinem Engagement ab. Mit deiner Anmeldung verpflichtest du dich, vom ersten bis zum letzten Tag in deinem Camp zu sein, bei der Arbeit mitzuwirken und das soziale Geschehen in der Gruppe aktiv mitzugestalten. Spezielle Qualifikationen sind in der Regel nicht gefordert. Wenn in der Ausschreibung eines Camps besondere Kenntnisse und Erfahrungen gewünscht werden, solltest du dies bei deiner Anmeldung beachten.

Campsprache ist in der Regel Englisch, Grundkenntnisse reichen aus. Ausnahmen sind in den Campbeschreibungen vermerkt. Für ein Camp im Nord-Süd-Austausch musst du - je nach Zielland - Englisch, Französisch oder Spanisch sprechen.

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4. Altersbeschränkungen

Für ein Camp in Deutschland musst du bei Campbeginn mindestens 16, im Ausland mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nur, wenn sie in einer Ausschreibung vermerkt ist. Die meisten Freiwilligen sind unter 30. Ältere Freiwillige sind natürlich willkommen. Für Interessierte über 30, die nicht nur mit Teens und Twens leben und arbeiten wollen, gibt es einige sog. "Mixed Age Camps". Dies ist in den Ausschreibungen extra vermerkt. Mehr Informationen findest du hier.

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5. Anmeldung

Du hast die Möglichkeit, dich online über das Online Placement System (OPS) anzumelden. Hierzu musst du dich registrieren und einloggen und deine Bewerbung online dem SCI übermitteln. Auf einem separaten Formblatt, das dir nach deiner Anmeldung zugesendet wird, musst du mit deiner Unterschrift bestätigen, dass du die Teilnahmebedingungen gelesen hast und akzeptierst, und dem SCI eine Einzugsermächtigung erteilen. Deine Anmeldung ist erst mit Eingang dieses Dokuments vollständig.

Wenn du dich nicht über das OPS anmelden willst, kannst du das Anmeldeformular (SCI Workcamps Application Form) auf der Webseite des SCI herunterladen. Du füllst es auf Englisch aus und schickst es per Post, per Fax oder als Scan per E-Mail an die Geschäftsstelle in Bonn.

Für ein Workcamp im Nord-Süd-Austausch gibt es ein besonderes Formular (Anmeldung zum Nord-Süd-Austausch), das du ebenfalls auf der Webseite des SCI findest.

Um sicherzustellen, dass die Campgruppen international zusammengesetzt sind, kann der deutsche Zweig des SCI höchstens ein oder zwei Freiwillige pro Camp vermitteln. Deshalb erhöhen alternative Camp-Wünsche bei der Anmeldung deine Chancen, falls du im Camp deiner ersten Wahl keinen Platz erhältst.

Deine Anmeldung ist vollständig und wird bearbeitet, wenn das Anmeldeformular zusammen mit deiner Bestätigung, dass du die Teilnahmebedingungen gelesen hast, und mit der Einzugsermächtigung unterschrieben in der Geschäftsstelle des SCI vorliegt.

Wenn du zwei oder mehr Camps machen willst, musst du zwei oder mehr Anmeldeformulare ausfüllen. Freiwillige, die zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig sind, müssen das Formular von einem*einer Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

Deine Anmeldung für ein Camp im Ausland leitet der SCI an den ausländischen Partner weiter, der deine Bewerbung weiter bearbeitet. Normalerweise bekommst du innerhalb weniger Arbeitstage Bescheid, ob deine Bewerbung akzeptiert wurde. Vor allem, wenn der SCI mehrere Campwünsche prüfen muss, kann es etwas länger dauern. Bitte habe also etwas Geduld! Bei einem Camp in Deutschland entscheidet der SCI selbst, sodass du in der Regel schnell eine Rückmeldung bekommst.

Wenn du für ein von dir angegebenes Workcamp akzeptiert worden bist, wirst du schriftlich vom SCI benachrichtigt. Dann wird die Vermittlungsgebühr fällig. Rechtzeitig vor Campbeginn schickt dir der SCI per E-Mail eine detaillierte Campbeschreibung (Infosheet) mit der Adresse und der Anreisebeschreibung deines Camps zu.

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6. Anmeldungen mit Freund*in

Freiwillige werden in der Regel einzeln vermittelt. Sollte nur eine gemeinsame Vermittlung erwünscht sein, musst du dies ausdrücklich in der Anmeldung unter "Special wishes" vermerken. Jede Person füllt ein eigenes Anmeldeformular aus. Ein Tipp: In einige bi- oder trilaterale Camps können mehr als ein oder zwei Freiwillige aus einem Land vermittelt werden.

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7. Freiwillige mit Behinderungen

Wenn du eine Behinderung hast, bittet der SCI dich, zusammen mit der Anmeldung zusätzlich das „Additional Form for Volunteers with Special Needs" auszufüllen, das du auf der Webseite des SCI herunterladen kannst. Dann kann der SCI abklären, ob die Bedingungen in den ausgewählten Camps deinen Bedürfnissen entsprechen. Mehr Informationen findest du hier.

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8. Freiwillige mit Kindern

Wer mit Kindern an einem Camp teilnehmen möchte, muss dies mit der Geschäftsstelle abstimmen. Bitte für jedes Kind eine eigene Anmeldung zusenden! Dabei gilt zu beachten: Kinder unter 16 Jahren sind nicht über den SCI versichert. Die Verantwortung für Betreuung und Aufsicht liegt bei den Eltern oder dem Elternteil. Wenn Camps besonders für Alleinerziehende und/oder Familien organisiert sind, ist dies in der Ausschreibung vermerkt. Mehr Informationen findest du hier.

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9. Reiseorganisation

Deine Reise zum Camp und zurück musst du selbst organisieren. Du verpflichtest dich, den Ort des Workcamps auf eigene Kosten zum offiziellen Campbeginn zu erreichen. Anreisetag ist der erste Camptag, bei Camps im Nord-Süd-Austausch können andere Regelungen gelten. Bitte beachte bei Camps im Ausland Visabestimmungen sowie Gesundheits- oder Impfempfehlungen für Ziel- und Durchreiseländer. Informationen erhältst du bei den entsprechenden Botschaften.

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10. Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung sind in der Regel kostenfrei. Meistens kochen die Freiwilligen abwechselnd für die Gruppe. Die Unterbringung ist oft einfach (Schulen, Jugendheime, Zelte etc.), dein Schlafsack gehört deshalb ins Reisegepäck. Angaben zur Unterkunft findest du im Infosheet, das dir nach deiner Vermittlung zugesandt wird.

Bei einzelnen Camps (z.B. bei Studiencamps oder bei Workcamps in Ländern, wo der Partner die Kosten für die internationale Gruppe nicht anders aufbringen kann) musst du einen Eigenbeitrag vor Ort bezahlen. Die Beträge sind in den Ausschreibungen angegeben, mit deiner Anmeldung akzeptierst du diese zusätzlichen Kosten.

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11. Programm in Workcamps

In vielen Camps sind Ausflüge, Besichtigungen, Begegnungen mit Menschen und Besuche von Projekten vor Ort organisiert. Wichtig sind deine Initiative und die der anderen Freiwilligen. Feiern und Diskutieren, Schwimmen oder Faulenzen gehören selbstverständlich auch zum Workcamp.

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12. Versicherung

Für deinen Versicherungsschutz musst du selbst sorgen. Erkundige dich rechtzeitig bei deiner Versicherung und nimm entsprechende Unterlagen mit ins Camp. Schließe ggf. eine private Auslandskrankenversicherung ab.

Freiwillige, die keinen Versicherungsschutz haben, sind während des Workcamps über den SCI kranken- und unfallversichert. Dies gilt nicht für Camps im Nord-Süd-Austausch und für Online-Camps. Die SCI-Versicherung ist eine Rückversicherung, sie entbindet dich nicht davon, dich selbst zu versichern. Dies ist schon deshalb wichtig, weil die SCI-Versicherung nur während deiner tatsächlichen Anwesenheit im Camp greift, aber nicht z.B. während der An- und Abreise oder bei einem zusätzlichen Aufenthalt. Der Versicherungsschutz des SCI erlischt, wenn du dein Camp frühzeitig verlässt.

Für chronische Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die schon vor dem Workcamp bekannt sind (z.B. Diabetes), gilt kein SCI-Versicherungsschutz. Solche Krankheiten musst du auf dem Anmeldeformular angeben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden aufgrund fahrlässigen Handelns sowie Zahnbehandlungen, außer sie werden wegen eines Unfalls im Camp erforderlich. Die SCI-Versicherung gilt nicht für unter 16- und über 70-Jährige. Infos über die SCI-Versicherung findest du auf der Webseite des SCI. Der SCI empfiehlt eine zusätzliche Reisegepäck- und Haftpflichtversicherung. Gegen Insolvenzschäden hat sich der SCI abgesichert.

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13. Kosten für die Vermittlung

Für deine Vermittlung entstehen dem SCI Kosten für Personal, Administration, internationale Kooperation, Öffentlichkeitsarbeit und Versicherung. Deshalb wird bei jeder erfolgreichen Vermittlung in ein von dir angegebenes Workcamp eine Vermittlungsgebühr an den SCI fällig. Sie wird nicht für die Kosten deines Workcamps eingesetzt, die i.d.R. von der Partnerorganisation im Gastland und vom örtlichen Projekt getragen werden.

 

Die Vermittlungsgebühr beträgt für ein Camp

  • in Deutschland: 90 Euro,
  • im Ausland (außer Nord-Süd-Austausch): 140 Euro,
  • im Ausland im Nord-Süd-Austausch für geförderte Freiwillige 140 Euro (zusätzlich zahlst du eine Kaution von 150 Euro, die dir nach Einreichung aller für dir Förderung erforderlichen Unterlagen wieder erstattet werden). Bei nicht geförderten Freiwilligen beträgt die Vermittlungsgebühr 290 Euro, die Bedingungen für eine Förderung kannst du auf der Webseite des SCI nachlesen.
  • Die Vermittlungsgebühr für Kinder unter 16 Jahren beträgt 50 Euro.
  • Die Vermittlungsgebühr für ein Online-Camp (Web-Camp) beträgt 30 Euro.

 

Preisnachlässe

  • Wenn du Mitglied im deutschen SCI-Zweig bist, erhältst du auf die Vermittlungsgebühr einen Rabatt von 15 Euro (10 Euro für Online-Camps).
  • Wenn der SCI dich im gleichen Kalenderjahr für mehr als ein Camp vermittelt, zahlst du ab dem zweiten Camp 25 Euro weniger.
  • Für ein zweites (anschließendes) Workcamp im gleichen Kalenderjahr im Nord-Süd-Austausch zahlst du 50,00 € Vermittlungsgebühr.

Die Vermittlungsgebühr zieht der SCI nach einer erfolgreichen Vermittlung über das Lastschriftverfahren ein. Sende deshalb die ausgefüllte Einzugsermächtigung auf dem Anmeldeformular bitte an die Geschäftsstelle des SCI.

Wenn eine Lastschrift aus Gründen, die du zu vertreten hast (z. B. weil du ein falsches oder nicht gedecktes Konto angegeben hast), nicht erfolgreich ist, stellt der SCI dir die Bankgebühren für den erfolglosen Einzug in Rechnung. Es ist deshalb in deinem Interesse, leserlich zu schreiben.

Wenn du die Vermittlungsgebühr gegen Rechnung selbst überweisen willst, musst du das auf der Anmeldung ausdrücklich vermerken.

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14. Sonstige Kosten

Deine Reisekosten in das Workcamp trägst du selbst. In einigen Workcamps musst du vor Ort einen Eigenbeitrag für Aufenthalt und Organisation bezahlen, z.B. für Workcamps im Nord-Süd-Austausch, in der Mongolei oder in Island. Bitte überprüfe immer die Angaben zu den einzelnen Camps in der Workcampdatenbank! Mit der Anmeldung erklärst du dich damit einverstanden, diese zusätzlichen Kosten vor Ort zu tragen.

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15. Umbuchung eines Workcamps

Wenn du in ein Camp vermittelt worden bist, aus wichtigen Gründen allerdings gerne in ein anderes Camp im gleichen Kalenderjahr wechseln möchtest, bezahlst du zusätzlich zur Vermittlungsgebühr für eine erfolgreiche Umbuchung 30 Euro. Der SCI verzichtet in dem Fall auf eine Stornogebühr. Eine Umbuchung erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie deine erste Vermittlung. Der ausländische Partner muss zuvor deiner Anmeldung zugestimmt haben.

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16. Rücktritt

Wenn du nach einer erfolgreichen Vermittlung zurücktrittst, musst du den SCI und den ausländischen Partner sofort informieren. Für eine Erstattung von Vermittlungsgebühren ist der Eingang deiner schriftlichen Abmeldung (per Post, Fax oder E-Mail) in der Geschäftsstelle des SCI ausschlaggebend.

  • Bei einer Absage bis 21 Tage vor Campbeginn erhältst du 50% der Gebühr erstattet.
  • Bei einer Absage bis einen Tag vor Campbeginn erhältst du 15 Euro der Gebühr erstattet.
  • Bei Stornierung eines Camps im Nord-Süd-Austausch erhältst du bei einer Absage bis sechs Wochen vor Campbeginn 130 Euro von der Vermittlungsgebühr (einschließlich der Kaution) erstattet. Bei einer Absage bis einen Tag vor Campbeginn erhältst du 55 Euro der Gebühr erstattet.
  • Bei einer Absage eines Online-Camps (Web-Camps) bis einen Tag vor Beginn erhältst du 50% der Gebühr erstattet.

Alle Bedingungen gelten auch bei einer kurzfristigen Vermittlung in ein Camp. Wenn ein Camp ausfällt oder zeitlich verlegt wird und du deshalb nicht teilnehmen kannst, erstattet dir der SCI selbstverständlich die gesamte Vermittlungsgebühr. Der SCI kann allerdings keinen bereits gebuchten Flug oder sonstige Anreisekosten erstatten. Für den Fall, dass du z.B. kurzfristig erkrankst, empfiehlt der SCI bei Flugreisen eine Reiserücktrittsversicherung.

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17. Datenschutz

Der SCI nimmt den Schutz von privaten Daten sehr ernst. Er verarbeitet persönliche Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland.

 

Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten

Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn du uns diese von dir aus, z.B. bei einer Anmeldung zu einem Workcamp oder einem Seminar, bei einer Registrierung über das Online Placement System (OPS) oder im Rahmen einer Einverständniserklärung angegeben hast.

 

Auskunftsrecht

Auf schriftliche Anforderung teilt der SCI dir mit, welche persönlichen Daten über dich gespeichert sind. Sollten trotz unserer Bemühungen um Datenrichtigkeit und Aktualität falsche Informationen gespeichert sein, wird der SCI diese auf deine Aufforderung hin korrigieren. Selbstverständlich kannst du jederzeit die Löschung deiner bei uns gespeicherten Daten verlangen.

 

Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten und Zweckbindung

Der SCI nutzt deine persönlichen Daten zur Vermittlung und Verwaltung sowie für vereinsinterne Zwecke nur im dafür erforderlichen Umfang. Sie werden mit internationalen Partner*innen und mit lokalen Projekten ausgetauscht, soweit dies für die Vermittlung und die Durchführung eines Camps notwendig ist. Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften (z.B. die Weitergabe von Teilnehmendenlisten bei öffentlicher Förderung). Die Mitarbeiter*innen des SCI sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

 

Sicherheit

Der SCI setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um deine durch den SCI verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

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Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne bei uns melden!

Hier geht es zur Workcampdatenbank über die du dich direkt anmelden kannst. Falls du dich nicht online anmelden möchtest, findest du hier die Anmeldeunterlagen zum Ausdrucken!